Pfleiderer Aktiengesellschaft
Neumarkt

Wertpapierkennnummer: 676 474
ISIN: DE0006764749

Ordentliche Hauptversammlung der Pfleiderer Aktiengesellschaft
am Mittwoch, 23. Juni 2010, ab 10:30 Uhr,
Hotel Hilton München Park, Am Tucherpark 7, 80538 München

Hinweise
zur Anmeldung und Vollmachtserteilung

  1. Allgemeines
  2. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis Mittwoch, den 16. Juni 2010, bis 24:00 Uhr bei der Gesellschaft eingegangen ist. Die Anmeldung zur Hauptversammlung kann schriftlich, fernschriftlich oder per E-Mail unter der in der Einberufung angegebenen Anschrift oder elektronisch unter Nutzung des Internet-Service durch Eingabe auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.pfleiderer.com im Verzeichnis "Investor Relations / Hauptversammlung" erfolgen. Nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung werden den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten Eintrittskarten zur Hauptversammlung übersandt.

    Wir bieten unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Dabei bitten wir zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen die Aktionäre Weisung erteilen, und dass sie weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Die Vollmachten nebst Weisungen können bis Dienstag, den 22. Juni 2010, bis 24:00 Uhr (Eingang) schriftlich, fernschriftlich oder per E-Mail unter der in der Einberufung angegebenen Anschrift oder elektronisch über den oben genannten Internet-Service zur Hauptversammlung übermittelt werden.

    Bei der Nutzung des Internet-Service für die Anmeldung und Eintrittskartenbestellung sowie für die Vollmachts- und Weisungserteilung legitimieren sich die Aktionäre durch die Eingabe ihres Namens, ihrer Aktionärsnummer und ihres für diese Hauptversammlung erstellten, individuellen Internet-Codes, den sie den ihnen mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandten Unterlagen entnehmen können. Sind im Aktienregister der Gesellschaft mehrere Personen gemeinsam für einen Aktienbestand eingetragen, ist die Eingabe aller im Aktienregister für diesen Aktienbestand eingetragenen Namen erforderlich.

  3. Anmeldung und Eintrittskartenbestellung über den Internet-Service
  4. Die durch die Anmeldung über den Internet-Service bestellten Eintrittskarten werden über den gesamten, für eine Person oder für eine Personenmehrheit im Aktienregister eingetragenen Aktienbestand ausgestellt. Die Anmeldung nur eines Teils eines Aktienbestands ist über den Internet-Service nicht möglich; wir bitten die Aktionäre, hierfür ggf. das mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandte Anmeldeformular zu verwenden.

    Für die Anzahl der Stimmen in der Hauptversammlung ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister jeweils eingetragene Aktienbestand maßgeblich.

    Sofern sich Aktionäre mehrfach zur Hauptversammlung anmelden, wird die zuletzt bei der Gesellschaft eingehende Anmeldung unabhängig vom Übermittlungsweg als verbindlich erachtet.

    Sind im Aktienregister mehrere Personen gemeinsam für einen Aktienbestand eingetragen, ist die Anmeldung zur Hauptversammlung durch einen gemeinschaftlichen Vertreter vorzunehmen. Bei Anmeldungen für Rechtsgemeinschaften an Aktien geht die Pfleiderer AG grundsätzlich davon aus, dass die anmeldende Person als gemeinschaftlicher Vertreter für die mehreren Berechtigten handelt. Für die Erteilung von Vollmachten gilt das Entsprechende.

  5. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über den Internet-Service
  6. Die Pfleiderer AG hat Frau Norma Körnig und Herrn Bernhard Orlik, jeweils geschäftsansässig c/o Haubrok Corporate Events GmbH in München, als von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter benannt. Diese sind an die Weisungen der bevollmächtigenden Aktionäre zur Ausübung des Stimmrechts gebunden und jeweils einzeln zur Stimmrechtsvertretung befugt. Vollmachten an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter schließen die Befugnis zur Erteilung von Untervollmacht ausdrücklich ein.

    Soweit die für die Erteilung von Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erforderlichen Angaben nicht vollständig übersandt werden, können die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht für die betreffende Aktionärsnummer in der Hauptversammlung der Pfleiderer AG nicht ausüben. Soweit keine Weisungen erteilt oder erteilte Weisungen nicht eindeutig sind, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter je nach dem Abstimmungsverfahren der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.

    Eine Beauftragung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung, zur Stellung von Fragen in der Hauptversammlung oder zur Erklärung des Widerspruchs gegen einen Beschluss zur Niederschrift der Hauptversammlung ist nicht möglich.

    Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden die Stimmrechte der bevollmächtigenden Aktionäre im Fall von Abstimmungen, die im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannt waren (z.B. Verfahrensanträge) und zu denen daher keine Weisungen erteilt werden können, nicht wahrnehmen. Je nach dem Abstimmungsverfahren werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.

  7. Bevollmächtigung von Kreditinstituten oder Aktionärsvereinigungen
  8. Wenn die Aktionäre sich durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung auf der Hauptversammlung vertreten lassen möchten, müssen sie sich mit dem Kreditinstitut bzw. der Aktionärsvereinigung direkt in Verbindung setzen und sich vor Bevollmächtigung erkundigen, ob das Kreditinstitut bzw. die Aktionärsvereinigung auf der Hauptversammlung der Pfleiderer AG vertreten sein wird. Die Form der Vollmacht und der zu erteilenden Weisungen ist unmittelbar mit dem Kreditinstitut oder der Aktionärsvereinigung abzustimmen. Ein Vollmachtsformular für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder einer Aktionärsvereinigung, das dem Kreditinstitut bzw. der Aktionärsvereinigung bei dessen Einverständnis mit diesem Vorgehen direkt übersandt werden kann, ist am Ende des den Aktionären von der Pfleiderer AG übersandten Anmeldebogens beigefügt. Für die Bevollmächtigung von anderen nach Maßgabe von § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, oder Finanzdienstleistungsinstituten oder nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 KWG tätigen Unternehmen gilt das Entsprechende.

  9. Hinweise zur technischen Verfügbarkeit und zum Datenschutz
  10. Die von der Pfleiderer AG getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der internetbasierten Möglichkeit zur Anmeldung zur Hauptversammlung und Eintrittskartenbestellung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Pfleiderer AG benannten Stimmrechtsvertreter entsprechen den aktuellen Standards. Die Pfleiderer AG steht jedoch nicht für Mängel des Internet-Service ein und übernimmt keinerlei Haftung für die Funktionsfähigkeit und die örtliche Verfügbarkeit sowie die permanente Aufrechterhaltung des Telekommunikationsnetzes sowie der Internetdienste. Eine Verantwortung hierfür entzieht sich dem Einflussbereich der Pfleiderer AG.

    Für den Fall, dass die Pfleiderer AG eine unbefugte Fremdeinwirkung auf den Internet-Service für die Hauptversammlung oder die hierfür gespeicherten und gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz behandelten Daten feststellen sollte, behält sich die Pfleiderer AG vor, ohne weitere Ankündigung den Internet-Service zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden. In einem solchen Fall wird die Pfleiderer AG Anmeldungen zur Hauptversammlung sowie Vollmachten und Weisungen, die über den Internet-Service übermittelt worden sind, nur dann berücksichtigen, wenn deren Manipulation nach pflichtgemäßer Überprüfung durch die Pfleiderer AG ausgeschlossen werden kann.

    Die im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Hauptversammlung und der Bestellung von Eintrittskarten sowie der Erteilung von Vollmachten und Weisungen von der Pfleiderer AG erhobenen Daten werden gemäß den einschlägigen Datenschutzvorschriften ausschließlich zum Zweck der Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2010 verarbeitet. Werden die von der Pfleiderer AG benannten Stimmrechtsvertreter über den Internet-Service bevollmächtigt, werden die Daten über die Inanspruchnahme dieses Dienstes aus aktienrechtlichen Gründen drei Jahre lang nachprüfbar festgehalten.

    Die Pfleiderer AG weist darauf hin, dass die Stabilität und Verfügbarkeit des Internet-Service für die Hauptversammlung nach heutigem Stand der Technik Schwankungen unterworfen sein kann. Die Pfleiderer AG empfiehlt daher, die Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. Eintrittskartenbestellung sowie die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das Internet so rechtzeitig vorzunehmen, dass diese im Fall der Nichtverfügbarkeit des Internet-Service noch rechtzeitig schriftlich oder fernschriftlich erfolgen könnten.

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